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Auftrieb für Wirtschaftsmediation

News für WirtschaftsmediatorInnen zum Jahresende 2011: Steigende Bedeutung, das neue Mediationsgesetz, Start des Pilotprojekts „Wirtschaftsmediation“ in München und Mediation an der New Yorker Oper.

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten nehmen die Konflikte zwischen allen Marktteilnehmern zu. Insbesondere die Finanzkrise hat das Spannungsfeld zwischen Unternehmen, Arbeitnehmern und Verbrauchern vergrößert. Die Mediation ist vor allem aus der Streitschlichtung im zivilrechtlichen Umfeld bekannt. Die Wirtschaftsmediation erhält in Zeiten der Krise Auftrieb und kann wirksam zur außergerichtlichen Klärung von Streitigkeiten zwischen den Wirtschaftsbeteiligten beitragen.

Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens hängt auch von der Fähigkeit ab, inwieweit Konflikte und Streitigkeiten einvernehmlich gelöst werden können. Dabei steigt das Konfliktpotential mit der Komplexität der Organisationsstruktur und der Arbeitsprozesse in den Unternehmen. Konflikte können dabei im Unternehmen selbst zwischen den verschiedenen Mitarbeiterebenen, im Zusammenspiel mit anderen Unternehmen (z.B. Lieferanten, Kunden) oder im Umfeld des Unternehmens (u.a. Behörden, Nachbarn) entstehen. Ein teures Gerichtsverfahren kann vermieden werden, indem einvernehmlich ein fachkundiger Mediator eingesetzt wird. Dieser Mediator sollte sich für den zu lösenden Konflikt in Wirtschaftsfragen auskennen.

Schaffung einer gesetzlichen Grundlage


Die Notwendigkeit zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung hat auch der Gesetzgeber erkannt. Daher haben alle fünf Fraktionen im Rechtsausschuss des Bundestages für den Gesetzentwurf der Bundesregierung am 30. November 2011 gestimmt und das so genannte Mediationsgesetz auf den Weg gebracht. Dabei findet die außergerichtliche Konfliktbeilegung in Form von Schieds- und Schlichtungsverfahren bereits heute in vielen gesetzlichen Bestimmungen Erwähnung. Insbesondere die Schlichtungsverfahren in Tarifkonflikten zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften sind allgemein bekannt. Das Mediationsgesetz soll nun Anreize schaffen, um schnellere Konfliktlösungen zu erreichen und – dies ist der Hauptgrund – die deutschen Gerichte zu entlasten. Kernelement des Gesetzentwurfes ist die Verschwiegenheitspflicht für Mediatoren. Daraus leitet sich ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mediatoren in der Zivilprozessordnung ab. Zudem soll die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen sichergestellt werden. Die Fähigkeiten der eingesetzten Mediatoren sollen durch spezielle Aus- und Fortbildungsmaßnahmen geschult werden. Der Gesetzgeber will so sicherstellen, dass die Mediatoren unparteiisch und sachkundig Konflikte beilegen können.

Wirtschaftsmediation in München

Zum 1. Januar 2012 startet das Pilotprojekt „Wirtschaftsmediation“ in Zusammenarbeit mit den Präsidenten des Landgerichts München I, der Industrie- und Handelskammer München/Oberbayern und der zuständigen Rechtsanwaltskammer in München. Demnach können sich Prozessparteien noch im laufenden Verfahren auf eine Wirtschaftsmediation einigen. Die IHK und die Rechtsanwaltskammer bieten hierzu über 200 Mediatoren aus 70 verschiedenen Fachgebieten an. Das Projekt ist auf zwei Jahre angelegt. In dieser Zeit fallen für die Beteiligten nur das Mediatorenhonorar und eventuelle Protokollkosten für einen Vergleich an. Unterstützung findet dieses Projekt auch seitens der Politik: die bayrische Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt dieses Angebot zur Beilegung von Wirtschaftsstreitigkeiten ausdrücklich.

Im englischsprachigen Raum ist die Wirtschaftsmediation als „business mediation“ ein Begriff. So sucht unlängst die New Yorker Oper die Hilfe eines Mediators in einem Konflikt mit der Künstlergewerkschaft.

Die zunehmende Bedeutung der Wirtschaftsmediation spiegelt sich auch im differenzierten Berufsbild Mediator wider. So bieten die Industrie- und Handelskammern bundesweit Lehrgänge „Wirtschaftsmediation“ mit Zertifikat an.

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