Zum 26. Juli 2012 ist es endlich in Kraft getreten, das neue Mediationsgesetz (MediationsG). Das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ war lange erwartet, und es zielt darauf ab, Bürger wie Unternehmen dazu zu motivieren, jegliche Rechtsstreitigkeiten nicht mehr innerhalb des Gerichtssaals zu lösen, sondern auf außergerichtlichte Verfahren auszuweichen.
Der positive Effekt der Konfliktlösung außerhalb des Gerichtssaals liegt auf der Hand: Einerseits sollte dieser Weg deutlich kostengünstiger sein als ein Gerichtsverfahren, das noch dazu sehr nervenaufreibend sein kann. Andererseits dürfte die außergerichtliche Konfliktbewältigung zu einer gravierenden Entlastung der deutschen Gerichte führen. Somit hätten vor allem Unternehmen und alle, die an wirtschaftlichen Fragestellungen beteiligt sind, den Vorteil, Streitigkeiten weitaus zügiger beseitigen zu können. Neben dem einleuchtenden Kosteneffekt und dem zeitlichen Aspekt dürfte das auch bestehende Geschäftsbeziehungen weitaus weniger belasten als die gerichtliche Klärung von Streitereien. Gerade die Wirtschaftsmediation sollte davon profitieren und damit zukünftig deutlich in ihrer Position gestärkt werden. Mit dem neuen Gesetz erhält die Mediation, die auch bisher durchaus erfolgreich als Verhandlungselement eingesetzt wurde, endlich eine gesetzliche Grundlage und einen offiziellen Anstrich.
Das neue Gesetz sorgt auch dafür, dass die Bezeichnung des Mediators zukünftig besser geschützt wird. Das Mediationsgesetz wird auch für die richterlichen Mediatorinnen und Mediatoren gelten, ein zertifizierter Mediator muss eine Ausbildung bei einem der anerkannten Ausbildungsinstitute durchlaufen haben, um seine Berufsbezeichnung führen zu dürfen. So schreibt Dr. Stephanie Adler: „Mit dem neuen Mediationsgesetz, das am 28. Juni 2012 verabschiedet wurde, wird erstmalig die Berufsbezeichnung “zertifizierter Mediator“ gesetzlich geschützt.“
So sehr man das neue Gesetz erwartet hat, so sehr wird es durchaus differenziert betrachtet. Zwar wird die eigenverantwortliche und freiwillige Streitbeilegung gerade in der Wirtschaft von den beteiligten Kammern und Verbänden sehr begrüßt, doch von anderer Stelle sieht man hier bereits erstes wirtschaftliches Potenzial für neue Geschäftsfelder. Von großem Vorteil mag das nicht-öffentliche Verfahren sein, das eine große Vertraulichkeit mit sich bringt. Sie sollte verhindern, dass eine Streitigkeit öffentlich ausgetragen wird oder dass gar wichtige vertrauliche Details in die Medien gelangen. Auch die Hemmung der Verjährung dürfte ein Vorteil sein, bedeutet sie doch, dass die Konfliktparteien alle Möglichkeiten haben, die Verhandlung ohne Zeitdruck durchzuführen, ohne bei einem Scheitern mit der Einrede der Verjährung konfrontiert zu sein. Der Mediator selbst muss verschwiegen, unabhängig und neutral sein und sollte somit alle Chancen haben, von allen Streitparteien akzeptiert zu werden. Gerade in der Wirtschaftsmediation ist das ein nicht zu unterschätzender Vorteil: Der Mediator wird vermitteln, nicht aber richten. Die Befürworter des Verfahrens sehen in dem neuen Gesetz einen wichtigen Schritt in Richtung einer neuen Rechtskultur in Deutschland. Sie kann sogar so weit gehen, in zukünftigen Vertragsabschlüssen eine Klausel zu vereinbaren, Streitigkeiten zunächst auf dem Weg der Mediation beizulegen.
Der Forum Verlag jubelt: „Am 26.07.2012 ist das neue Mediationsgesetz in Kraft getreten und eröffnet Ihnen ein völlig neues Geschäftsfeld!“ Einige Verbände sind insofern der Ansicht, dass u.a. Steuer- und Unternehmensberater zukünftig vor neuen Geschäftsfeldern und damit vor neuen Einnahmequellen stehen. Sie bringen von Haus aus eine gute Grundlagenausbildung mit, die die Weiterbildung zum zertifizierten Mediator deutlich vereinfacht. Mit einer Weiterbildung zum zertifizierten Mediator werden sie ein verlässlicher und kompetenter Partner ihrer Mandanten auf dem Weg in eine außergerichtliche Einigung. Die IHK Berlin bemängelt allerdings: „Noch nicht veröffentlicht ist dagegen die Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz, die die Anforderungen an einen sogenannten zertifizierten Mediator festlegen wird.“