Ein Schlichtungsverfahren ist ein Verfahren bei dem ein Rechtsstreit zwischen zwei Parteien außergerichtlich beigelegt wird. Dafür wird von einer neutralen Instanz ein Kompromiss vorgeschlagen nachdem diese beide Parteien angehört hat. Das Schlichtungsverfahren ist erst beendet, wenn alle beteiligten Parteien den Kompromiss akzeptieren.
Ein solches Schlichtungsverfahren kann in allen Bereichen der Rechtsordnung angewandt werden. So kommen solche Verfahren beispielsweise bei Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht, Arbeitskampf oder bei Verhandlungen zu Tarifverträgen zum Einsatz.
In der Regel kommt es zu einem Schlichtungsverfahren, wenn sich die streitenden Parteien zwar nicht einigen können, aber zu Kompromissen bereit sind.
Ein Schlichtungsverfahren wird auch nur eröffnet, wenn alle Parteien zustimmen. Schließlich kann es nur zu einem Kompromiss kommen, wenn alle Beteiligten dazu bereit sind. Auch der unabhängige Schlichter muss von beiden Parteien akzeptiert werden. In einigen Bereichen sind Schlichtungsverfahren vertraglich festgelegt und finden deshalb auf einer festgelegten Rechtsgrundlage statt.
Im Allgemeinen sind Schlichtungsverfahren immer dann sinnvoll, wenn es zwar einen Konflikt gibt, die streitenden Parteien aber eine außergerichtliche Einigung einer gerichtlichen vorziehen. Ein Schlichtungsverfahren hat zudem viele Vorteile für die Beteiligten. Zum einen führen Schlichtungsverfahren meist schneller zu einer Einigung, als Auseinandersetzungen vor Gericht. Zum anderen gehen die Beteiligten Parteien dabei freiwillig einen Kompromiss ein, was einer langfristigen Einigung zugute kommt.
Bei gerichtlichen Verfahren kann es durchaus dazu kommen, dass die Gegenseite in Berufung geht. Das kostet wiederum Zeit, Geld und Nerven. Können sich Parteien in einem Schlichtungsverfahren einigen, ist die Aussicht auf eine erfolgreiche Lösung für alle Beteiligten viel größer.

